Glossar.
Begriffe erklärt.

Hier erhalten Sie wertvolle Informationen zu Finanzbegriffen.

a

AIF Alternativer Investmentfonds (AIF, englisch: Alternative Investment Fund) ist ein Anlagefonds, der in der EU bzw. im EWR domiziliert ist und der europäischen Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds untersteht (AIFMD). Der Richtlinie folgend müssen grundsätzlich alle AIF in Europa einen AIFM bestellen. Anteile an einem AIF können grundsätzlich nur von professionellen Investoren erworben werden. Ein AIF kann in der Regel in alle Arten von Vermögenswerten investieren.
AIFM Beim AIFM handelt es sich um jene Funktion, die für einen AIF die Verantwortung für das Portfolio und Risk Management trägt. Daneben kann der AIFM zahlreiche weitere Funktionen für den AIF übernehmen (z. B.: Administration, Domizilierung, Corporate Secretary etc.). Wenn der AIFM das Portfolio Management an einen Dritten delegiert, rückt der AIFM in Bezug auf seine operativen Pflichten sehr nahe an das Konzept der Verwaltungsgesellschaft.
AIFMD Die europäische AIFM-Richtlinie (englisch: Alternative Investment Fund Managers Directive) reguliert die Verwalter von alternativen Investmentfonds (AIF). Jeder Anlagefonds, der nicht als UCITS qualifiziert, ist per Definition ein AIF und muss in der Regel einen AIFM bestellen.

c

CSSF Die Aufsichtskommission des Finanzsektors (französisch: Commission de Surveillance du Secteur Financier) ist die Finanzaufsicht in Luxemburg und unter anderem verant-wortlich für die Beaufsichtigung von Anlagefonds und den beteiligten Parteien.

f

FCP Als Fonds Commun de Placement (FCP oder F.C.P.) bezeichnet man in der Regel jene Anlagefonds, die nicht in Gesellschaftsform, sondern als vertraglich geregeltes Gesamt-handseigentum aufgelegt werden. Entscheidend ist, dass Anlagefonds, die als FCP aufgelegt werden, nicht für die Verpflichtungen der Verwaltungsgesellschaft oder der Anteilseigner haften. Abhängig von der jeweiligen Jurisdiktion werden Anlagefonds mehrheitlich als FCP oder als SICAV ausgestaltet.
FINMA Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die Finanzaufsicht in der Schweiz und unter anderem verantwortlich für die Beaufsichtigung von Anlagefonds und den beteiligten Parteien.
FMA Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein ist die Finanzaufsicht in Liechtenstein und unter anderem verantwortlich für die Beaufsichtigung von Anlagefonds und den beteiligten Parteien.
Fondsleitung Als Fondsleitung werden in der Schweiz die Verwaltungsgesellschaften von Anlagefonds bezeichnet.

k

KAG Das Schweizer Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagefonds in der Schweiz. Das KAG bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und Funk-tionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen.

m

MiFID MiFID (englisch: Markets in Financial Instruments Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Zweck der Direktive ist die Verbesserung des Anlegerschutzes, eine erhöhte Transparenz der Finanzmärkte und die Sicherstellung höchster Integrität der Finanzdienstleister. Inhaltlich werden verschiedene Themen behandelt: Wohlverhaltensregeln, Organisations- pflichten, Best Execution, mögliche Interessenkonflikte, die Anforderungen an das Betreiben von geregelten Märkten und Handelsplattformen, die systematische Internalisierung sowie die Anforderungen an Vor- und Nachhandelstransparenz.

p

Privatanleger Privatanleger sind Anleger, die keine professionellen Anleger, (EU) bzw. keine qualifizierten Anleger (CH) sind.
Professioneller Anleger (EU) Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann. Hierzu zählen typischerweise Kreditin-stitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften, institutionelle Anleger, große Unternehmen sowie (auf Antrag) vermögende oder erfahrene Kundinnen und Kunden.

q

Qualifizierter Anleger (CH) Qualifizierter Anleger ist jeder Anleger, der gemäss des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes als professioneller Kunde gilt. Hierzu zählen typischerweise Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierhäuser, Versicherungs- unternehmen, grosse Unternehmen sowie (auf Antrag) vermögende oder erfahrene Kundinnen und Kunden. Als qualifizierte Anleger gelten auch Anleger, für die ein Finanzintermediär im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsverhältnisses Vermögensverwaltung oder Anlageberatung erbringt.

r

RAIF „Reserved Alternative Investment Fund“ (RAIF) sind Anlagefonds, die in Luxemburg domiziliert sind und auf Grundlage des RAIF-Gesetzes aufgelegt werden. Es handelt sich dabei grundsätzlich um AIF, die einen regulierten AIFM bestellen müssen. Um eine möglichst schnelle Auflage von AIF zu gewährleisten, kann dieser Fondstyp ohne Genehmigung der CSSF aufgelegt werden. Seit Einführung des RAIF-Gesetzes im Jahre 2016 werden AIF aufgrund dieses Vorteils mehrheitlich in Form eines RAIF aufgelegt.

s

SICAV Die SICAV (französisch: Société d´Investissement à Capital Variable) ist eine Gesellschafsform, die über Gesellschaftsorgane sowie über ein Mindestkapital verfügt. Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft im klassischen Sinn ist der Zweck der SICAV auf die Anlage des Gesellschaftskapitals in Vermögenswerten beschränkt. Die SICAV
kann in verschiedene Teilvermögen unterteilt sein, die haftungsrechtlich getrennt unterschiedliche Anlagestrategien unabhängig voneinander verfolgen können. Die SICAV in der Form einer Aktiengesellschaft handelt grundsätzlich durch ihren Verwaltungsrat, der für die Bestellung der Fondsparteien verantwortlich ist und diese überwacht.

u

UCITS Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities (UCITS, deutsch: OGAW, Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) sind Anlagefonds, die in der EU bzw. im EWR domiziliert sind und der europäischen UCITS-Richtlinie unterliegen. Anlagefonds, die auf Grundlage der UCITS-Direktive aufgelegt werden, können grundsätzlich von allen Investorentypen, d. h. auch von Privatanlegern, erworben werden. Gleichzeitig gehen damit auch strenge Vorschriften in Bezug auf die Erwerbbarkeit von Wertpapieren für einen UCITS und deren Diversifikation einher.

v

Vertreter Als Vertreter bezeichnet man in der Schweiz jene Funktion, die gegenüber Anlegern und Behörden als Kontaktstelle für ausländische Anlagefonds gilt, die qualifizierten Anlegern und/oder Privatanlegern zum Erwerb angeboten werden.
Verwahrstelle Bei der Verwahrstelle (in der Schweiz als Depotbank bezeichnet) handelt es sich um eine vom AIFM bzw. der Verwaltungsgesellschaft unabhängige und im Interesse der Anleger handelnde Stelle, die bestimmte Aufgaben der technischen Abwicklung, die Verwahrung des Anlagevermögens sowie verschiedene Kontrollfunktionen übernimmt. Die Funktion der Verwahrstelle wird in der Regel durch eine Bank wahrgenommen. Sofern ein Anlagefonds, in der Regel ein AIF, in nicht verwahrfähige Vermögenswerte investiert (z. B. Immobilien, Private Equity, Private Debt etc.) können auch Nicht-Banken, die als Verwahrstelle autorisiert sind, diese Funktion wahrnehmen.
Verwaltungsgesellschaft Bei der Verwaltungsgesellschaft handelt es sich um jene Funktion, die für einen traditionellen Anlagefonds (UCITS oder Schweizer Anlagefonds) die Verantwortung für das Portfolio Management, die Administration sowie das Marketing trägt. In der Regel werden das Portfolio Management sowie das Marketing von Anlagefonds an hierfür zugelassene Dritte delegiert, die von der Verwaltungsgesellschaft überwacht werden.